Gesetzliche Grundlage Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Landesbauordnung NRW §49 Abs.7
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

Auszug aus der BauO NRW

Informieren Sie sich bei uns über die gesetzlichen Pflichten von Mietern, Eigentümern von Eigenheimen und Mietobjekten.

Brandgefährlich – Lebensgefährliche Irrtümer

Genauso weit verbreitet wie eine Vielzahl von Brandursachen sind die Unwissenheit und Sorglosigkeit, mit der viele Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen:

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“/„Es bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.“
Irrtum, Sie haben durchschnittlich nur ca. 4 Minuten Zeit zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen gerade in der 1.Phase (Schwelphase) direkt nach dem Brandausbruch hohe Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur 2 bis 4 Minuten Zeit zur Flucht. Weiterlesen

Gefährlicher als das Feuer ist der Brandrauch!

Weitaus schneller als Flammen und auch deutlich tödlicher bei einem Brand sind Rauchgase. 80 bis 90 % aller Brandopfer fallen nicht dem Feuer sondern dem Rauch zum Opfer.

Woraus sich der Brandrauch zusammensetzt, hängt ganz davon ab, was brennt. Bei der Verbrennung anorganischer Stoffe entstehen vergleichsweise harmlose Gase. Bei einem Wohnungsbrand verbrennen hingegen hauptsächlich organische, also kohlenstoffhaltige, Stoffe, aus denen viele gefährliche Gase und Rauchbestandteile entstehen: Weiterlesen